Das Bundesverfassungsgericht hat heute für Berlin und Baden-Württemberg das Rauchverbot für kleine Kneipen gekippt. Das Rauchverbot in gastronomischen Betrieben, die nur einen Gastraum nutzen und kleiner als 75 Quadratmeter sind, gilt nun als verfassungswidrig. Das hessische Sozialministerium hat sodann den kommunalen Ordnungsämtern empfohlen, das Rauchen in kleinen einräumigen Gastronomien zu tolerieren. Es darf also wieder beherzt zum Glimmstengel gegriffen werden, so lange der Wirt nicht endlich verstanden hat, dass Rauchen allen schadet und beim “Qualmfreien Gastraum” freiwillig bleibt.
30.07.2008






