Wrocław

Meldepflicht

Du musst als Besucher vor Ablauf von drei Tagen gemeldet sein. Bist Du in einem Hotel untergebracht, wird das Hotel Dich anmelden. Solltest Du bei Bekannten zu Besuch sein, muss Gastgeber und Gast gemeinsam sich vor Ablauf des dritten Besuchtages bei der örtlichen Meldebehörde Urzad Meldunkowy anmelden.

Personalausweis ist für deutsche Staatsangehörige ausreichend.

Alkohol trinken in der Öffentlichkeit ist verboten.

Wer gern wandert, sollte bei Kaliningrad an der grünen Grenze aufpassen. Die Grenze ist dort mit weit auseinander liegenden Grenzsteinen markiert. Wer auch nur wenige Meter die Grenze illegal übertritt, kann mit Freiheitsstrafe rechnen.

Autofahren in Polen

Bist Du nicht mit dem eigenen Fahrzeug in Polen unterwegs, brauchst Du unbedingt eine schriftliche Bescheinigung des Eigentümers. Ohne Bescheinigung kann es teuer werden.

Alkohol: 0,2 Promille-Grenze.
Auch hier ist Handyverbot am Steuer. Telefonieren mit Freisprecheinrichtung ist ebenfalls erlaubt.

Vorsicht bei vorgetäuschten Unfällen.

Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn beträgt 130 km/h. Innerorts gilt auch hier 50 km/h, mit Ausnahme von 23 bis 5 Uhr morgens. Zu dieser Zeit beträgt die Höchstgeschwindigkeit innerorts 60 km/h.

Bei der Fahrt nach Deutschland ist auch zu beachten, dass aktuell (Angabe gültig bis Ende 2008) nur bis zu 200 Zigaretten eingeführt werden dürfen.

Feiertage

01.01. Neujahr
–.–. Tag nach Ostern Ostermontag
01.05. Tag der Arbeit/Maifeiertag
02.05. Tag der Staatsflagge (nicht arbeitsfrei)
03.05. Tag der Verfassung
08.05. Tag des Friedens (nicht arbeitsfrei)
–.–. (bewegliches Fest) Fronleichnam
15.08. Tag der polnischen Armee und Mariä Aufnahme in den Himmel
01.11. Allerheiligen
11.11. Unabhängigkeitstag
25.12. Weihnachtsfeiertag
26.12. Weihnachtsfeiertag

Namenstage

Weitere Informationen

  • www.auswaertiges-amt.de